Aktuelles

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November 2024

Achtung! Grenzwert für Trinkwasser aktuell im Gebiet Kahl überschritten! Bitte vorsorglich Wasser abkochen!

Aktuelle Informationen zum Abkochgebot im Versorgungsgebiet Kahl a. Main:
Das Gesundheitsamt Aschaffenburg hat ab 13.11.2024 bis auf weiteres ein Abkochgebot für das Trinkwasser im Kahler Ortsgebiet angeordnet.
Die Gemeindewerke Kahl haben alle Maßnahmen zur Information der Bevölkerung und zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität eingeleitet – dazu zählt auch das umfangreiche Spülen des Wassernetzes sowie der Zusatz von Chlor zur Entkeimung der Trinkwasserversorgung.
Die Trinkwasserverordnung setzt einen Grenzwert von bis zu 0,3 Milligramm Chlor pro Liter fest – in dieser Konzentration wird das Chlor als gesundheitlich unbedenklich gesehen.
Was bedeutet dies konkret?
Bis auf weiteres darf das Trinkwasser in Kahl nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden. Abgekocht werden muss Wasser, das zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken und anderen ungekochten Lebensmitteln, zur Herstellung von Eiswürfeln und zum Zähneputzen verwendet wird.
Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann. Dies sind im Einzelnen das Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf mindestens 60 °C einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung, das Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 40 °C, Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden sollten durch Wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt werden.
Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife zu erreichen.
Folgende Kombination von Temperatur und Einwirkzeit wird als ausreichend angesehen:
Einmal sprudelnd Aufkochen (~ 100 °C) und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Das Abkochgebot sowie die Maßnahmen zur Spülung und der Zusatz von Chlor bestehen solange es erforderlich ist und keine Keime mehr nachgewiesen werden können. Dies kann einige Tage oder ggf. Wochen in Anspruch nehmen.
Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Kahl.
Ihre Gemeindewerke Kahl

November 2024

FAQ`S Abkochgebot Wasserversorgung

FAQ Abkochgebot Wasserversorgung

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Oktober 2024

Wir suchen Sachbearbeitung kaufmännische Netzverwaltung (m/w/d)

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit. Als Dienstleistungsunternehmen in der Strom-, Gas- und Wasserversorgung sorgen wir rund um die Uhr für eine sichere und zuverlässige Versorgung in Kahl. Das Kundencenter stellt dabei eine zentrale Anlaufstelle für unsere Kundinnen und Kunden dar und berät zu allen Belangen rund um das Versorgungsverhältnis und die Abrechnung.

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Oktober 2024

Lastenfahrrad SWEN

Das Lastenfarrad "SWEN" der Gemeindewerke kann nun unter dem Link

https://abmitlara/lastenrad/swen/

kostenfrei ausgeliehen werden.

Eure Gemeindewerke

Juli 2024

Informationen der Gemeindewerke Kahl zu Haustürgeschäften

Aus gegebenem Anlass weisen die Gemeindewerke Kahl darauf hin, dass Haustürwerbung im Zusammenhang mit dem Wechsel des Energieversorgers eine sehr verbreitete und grundsätzlich zulässige Werbemethode ist, um Letztverbraucher von Strom oder Gas zu einem Versorgerwechsel zu bewegen. Verboten ist Haustürwerbung aber, wenn die Werbeperson dabei etwas der Wahrheit zuwider erklärt, z. B. diese käme von den Gemeindewerken Kahl, wäre in deren Auftrag unterwegs oder müsste den Zählerstand ablesen. Denn jede dieser Aussagen ist die Unwahrheit und zielt nur darauf ab, durch Täuschung die beworbene Person zu einem Versorgerwechsel zu bewegen.

Dabei weisen die Bundesnetzagentur wie auch Verbraucherschutzverbände immer wieder eindringlich darauf hin, dass bei einer solchen Haustürwerbung Vorsicht geboten ist: Dazu gehört es, sich zunächst einmal von der Werbeperson deren Ausweis zeigen zu lassen. Angaben zur Zählernummer und der eigenen Kontoverbindung sollten grundsätzlich nicht gemacht werden. Denn allein schon die Zählernummer reicht aus, um für einen Letztverbraucher einen Versorgerwechsel durchzuführen, ohne (!) dass dieser überhaupt einem solchen zugestimmt hat.

Auch sollte während der Haustürwerbung kein neuer Energieliefervertrag abgeschlossen werden, vielmehr zunächst einmal in Ruhe geprüft werden, ob ein Versorgerwechsel tatsächlich zu geringeren Jahresenergiekosten führt. Auch sollte immer bedacht werden, welche Vorteile die Energiebelieferung durch die Gemeindewerke Kahl vor Ort hat, nämlich dass es bei diesen persönliche Ansprechpartner gibt, die weiterhelfen können, wenn es Probleme gibt.

Sollte trotzdem im Rahmen des Hausbesuches ein Vertrag unterschrieben worden sein, kann dieser innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Der Widerruf sollte vom Kunden per E-Mail und per Einschreiben/Rückschein versandt werden. Denn der Nachweis dafür, dass ein Vertrag rechtzeitig widerrufen wurde, liegt beim Letztverbraucher. Um Kunden der Gemeindewerke Kahl bei der Erklärung eines solchen Widerrufes zu unterstützen, finden Sie auf unserer Internetseite unter www.gemeindewerke-kahl.de ein anwaltlich verfasstes Widerspruchsformular zu Ihrer freien Verwendung. Denn in diesem erklären Sie nicht nur den Widerruf eines Vertragsabschlusses, sondern es geht auch um den Schutz Ihrer Daten.

Um gegen unlautere Haustürwerbung vorgehen zu können, benötigen die Gemeindewerke Kahl die Unterstützung ihrer Kunden: Bitte melden Sie sich nach einem Hausbesuch im Zusammenhang mit einem Versorgerwechsel bei den Gemeindewerken Kahl unter der Telefonnummer 06188/9950-70 (Kundenberatung). Gerne geben wir dann betroffenen Kunden - nach Rücksprache mit unserem Hausanwalt - Hilfestellungen, wenn es bei der Geltendmachung des Widerrufsrechts Probleme geben sollte

Januar 2024

Gemeindewerke geben die ab 01. März 2024 gültigen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung im Bereich Strom bekannt

Im Dezember 2023 hat die Bundesregierung im Rahmen der Haushaltsberatungen Entscheidungen getroffen, die unmittelbare Auswirkungen auf die Energiepreise für 2024 haben. Durch den Wegfall des Zuschusses in Höhe von 5,5 Mrd. Euro für den Ausbau der Übertragungsnetze, waren alle Netzbetreiber gezwungen, die Netzentgelte für 2024 kurzfristig neu zu kalkulieren.

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Dezember 2023

Gemeindewerke stellen für Strom und Gas Tarife und Verträge um

Die Gemeindewerke Kahl als Ihr lokaler Energiepartner entwickeln ihre Produkte und Dienstleistungen kontinuierlich weiter, um auch zukünftig eine zuverlässige Versorgung zu attraktiven Preisen anbieten zu können! Dabei stehen neben der einheitlichen Benennung aller Tarife nach unserem Maskottchen SWEN auch die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben sowie die Vereinfachung der Prozesse in der Abrechnung im Vordergrund.

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November 2023

Gemeindewerke Kahl - Jahresablesung der Strom-, Gas-, Wasser- und Gartenwasserzähler zum Stichtag 31.12.2023

Ab dem 15.12.2023 erhalten alle Kahler Post von den Gemeindewerken – die jährliche Zählerablesung steht an. Wie in den vergangenen Jahren erhalten alle Haushalte wieder automatisch eine Ablesekarte mit allen Vorgaben zur Ablesung der Zählerstände.

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November 2023

Ersatzversorgungpreise für Nichthaushaltskunden ab 01.01.2024

Die Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft machen mit Wirkung zum 01.01.2024 nachfolgende Preise für die Lieferung von elektrischer Energie an Kunden im Rahmen der Ersatzversorgung nach § 38 EnWG, die keine Haushaltskunden* gemäß § 3 Ziffer 22 EnWG sind, bekannt. Eine Trennung nach Ein- und Doppeltarif entfällt ab diesem Stichtag.

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November 2023

Grund- und Ersatzversorgungspreise ab 01.01.2024

Die Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbH machen mit Wirkung zum 01.01.2024 nachfolgende Allgemeine Preise für die Lieferung von elektrischer Energie an Haushaltskunden im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) und der Ersatzversorgung nach § 38 EnWG bekannt.

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November 2023

Gemeindewerke unterstützen Schulsport

Die Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbH leisten als Versorger vor Ort einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in Kahl. Vor diesem Hintergrund unterstützen sie insbesondere auch lokale Schulen und Vereine – bevorzugt im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit.

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November 2023

Gemeindewerke geben die ab 01. Januar 2024 gültigen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung im Bereich Strom bekannt

Die Preise auf den Energiemärkten sind in den vergangenen Monaten im Vergleich zum Marktniveau Ende 2022 deutlich gesunken. Im Rahmen einer vorausschauenden Beschaffungsstrategie konnten die Gemeindewerke Kahl daher für 2024 vergleichsweise günstige Strommengen beschaffen

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