Dezember 2023
Die Gemeindewerke Kahl als Ihr lokaler Energiepartner entwickeln ihre Produkte und Dienstleistungen kontinuierlich weiter, um auch zukünftig eine zuverlässige Versorgung zu attraktiven Preisen anbieten zu können! Dabei stehen neben der einheitlichen Benennung aller Tarife nach unserem Maskottchen SWEN auch die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben sowie die Vereinfachung der Prozesse in der Abrechnung im Vordergrund.
Die Gesetze und Verordnungen, die den rechtlichen Rahmen für die Belieferung von Kunden mit Energie vorgeben, haben sich in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen verändert. Dabei stand für den Gesetzgeber insbesondere auch der Verbraucherschutz im Vordergrund. Diese Veränderungen sind im Rahmen unserer Allgemeinen Versorgungs- und Geschäftsbedingungen (ASB/AGB) auch Bestandteil unserer aktuellen Verträge – allerdings bedürfen Änderungen der Vertragsinhalte, die neben den ASB/AGB auch den Tarif umfassen, der Zustimmung der Kundinnen und Kunden. Daher haben wir allen Kundinnen und Kunden neue Verträge mit der Bitte um Unterzeichnung und Rückversand zukommen lassen.
Neben der bereits genannten Aktualisierung der Allgemeinen Geschäfts- und Versorgungsbedingungen sowohl bei den Strom- als auch bei den Gaslieferverträgen ergeben sich mit denen neuen Verträgen folgende weitere Vorteile für Sie:
Alle Kundinnen und Kunden der Gemeindewerke haben bereits Schreiben mit den neuen Vertragsunterlagen erhalten. Ergänzen Sie bitte Ihre persönlichen Angaben auf der ersten Vertragsseite und schicken uns die ausgefüllte und unterschriebene Seite (Vorder- und Rückseite) mit dem seitlichen Vermerk „Ausfertigung Gemeindewerke Kahl“ zurück. Verwenden Sie dafür gerne den beiliegenden Rücksendeumschlag– das Porto übernehmen selbstverständlich wir.
Formular Strom-Vertrag Formular Erdgas-Vertrag
Bitte lassen Sie uns die Unterlagen bis 31. Dezember 2023 zukommen!
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Aktuelle Informationen zum Abkochgebot im Versorgungsgebiet Kahl a. Main
FAQ`s finden Sie unter "Aktuelles" zum Download. Das Gesundheitsamt Aschaffenburg hat ab 13.11.2024 bis auf weiteres ein Abkochgebot für das Trinkwasser im Kahler Ortsgebiet angeordnet. Die Gemeindewerke Kahl haben alle Maßnahmen zur Information der Bevölkerung und zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität eingeleitet – dazu zählt auch das umfangreiche Spülen des Wassernetzes sowie der Zusatz von Chlor zur Entkeimung der Trinkwasserversorgung. Die Trinkwasserverordnung setzt einen Grenzwert von bis zu 0,3 Milligramm Chlor pro Liter fest – in dieser Konzentration wird das Chlor als gesundheitlich unbedenklich gesehen. Was bedeutet dies konkret? Bis auf weiteres darf das Trinkwasser in Kahl nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden. Abgekocht werden muss Wasser, das zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken und anderen ungekochten Lebensmitteln, zur Herstellung von Eiswürfeln und zum Zähneputzen verwendet wird. Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann. Dies sind im Einzelnen das Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf mindestens 60 °C einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung, das Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 40 °C, Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden sollten durch Wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt werden. Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife zu erreichen. Folgende Kombination von Temperatur und Einwirkzeit wird als ausreichend angesehen: Einmal sprudelnd Aufkochen (~ 100 °C) und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet. Das Abkochgebot sowie die Maßnahmen zur Spülung und der Zusatz von Chlor bestehen solange es erforderlich ist und keine Keime mehr nachgewiesen werden können. Dies kann einige Tage oder ggf. Wochen in Anspruch nehmen. Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Kahl.
Medizinische Fragen richten Sie bitte an das Gesundheitsamt Aschaffenburg 06021 394 100 Ihre Gemeindewerke Kahl