Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbH Am Christnersee 4 63796 Kahl am Main
Handelsregister: HRB 8565 Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg
Vertreten durch: Geschäftsführerin Lena Blazek
Telefon: 06188 / 9950 0 Telefax: 06188 / 9950 50 E-Mail: info@gemeindewerke-kahl.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE224702432
Energieaufsicht Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Postanschrift: 80525 München Hausanschrift: Prinzregentenstraße 28, 80538 München https://www.stmwi.bayern.de
Regulierung des Netzbetriebs Regulierungskammer des Freistaates Bayern Bayerische Landesregulierungsbehörde Postanschrift: 80525 München Hausanschrift: Prinzregentenstraße 28, 80538 München https://www.regulierungskammer-bayern.de
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4, 53113 Bonn https://www.bundesnetzagentur.de
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Gemeindewerke Kahl Gentil werbung und design
Aktuelle Informationen zum Abkochgebot im Versorgungsgebiet Kahl a. Main
FAQ`s finden Sie unter "Aktuelles" zum Download. Das Gesundheitsamt Aschaffenburg hat ab 13.11.2024 bis auf weiteres ein Abkochgebot für das Trinkwasser im Kahler Ortsgebiet angeordnet. Die Gemeindewerke Kahl haben alle Maßnahmen zur Information der Bevölkerung und zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität eingeleitet – dazu zählt auch das umfangreiche Spülen des Wassernetzes sowie der Zusatz von Chlor zur Entkeimung der Trinkwasserversorgung. Die Trinkwasserverordnung setzt einen Grenzwert von bis zu 0,3 Milligramm Chlor pro Liter fest – in dieser Konzentration wird das Chlor als gesundheitlich unbedenklich gesehen. Was bedeutet dies konkret? Bis auf weiteres darf das Trinkwasser in Kahl nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden. Abgekocht werden muss Wasser, das zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken und anderen ungekochten Lebensmitteln, zur Herstellung von Eiswürfeln und zum Zähneputzen verwendet wird. Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann. Dies sind im Einzelnen das Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf mindestens 60 °C einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung, das Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 40 °C, Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden sollten durch Wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt werden. Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife zu erreichen. Folgende Kombination von Temperatur und Einwirkzeit wird als ausreichend angesehen: Einmal sprudelnd Aufkochen (~ 100 °C) und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet. Das Abkochgebot sowie die Maßnahmen zur Spülung und der Zusatz von Chlor bestehen solange es erforderlich ist und keine Keime mehr nachgewiesen werden können. Dies kann einige Tage oder ggf. Wochen in Anspruch nehmen. Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Kahl.
Medizinische Fragen richten Sie bitte an das Gesundheitsamt Aschaffenburg 06021 394 100 Ihre Gemeindewerke Kahl