Die clevere Bewässerungslösung für Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer mit großem Garten und hohem Wasserverbrauch.
Mit einem Gartenwasserzähler ermitteln Sie die Menge an Wasser, die Sie im Garten verbrauchen und reduzieren somit Gebühren für Schmutzwasser. Die Gebührenbefreiung erfolgt dann automatisch im Rahmen der turnusmäßigen Jahresabrechnung.
Bei der Wahl des Aufstellungsorts gibt es einiges zu beachten: Kann der Gartenwasserzähler nur an einer Außenzapfstelle montiert werden, muss dieser im Winter gegen Frost geschützt sein oder vor Beginn der Wintermonate entfernt und für die Jahresablesung in der Nähe der Hauptuhr aufbewahrt werden.
Tipp: Oft liegt der Wasserverbrauch im Garten niedriger als angenommen. Daher sollten die Zählerstände Ihrer Hauswasseruhr vor und nach dem Gartenwässern verglichen werden, bevor ein Gartenwasserzähler angeschafft wird. Bei der Kalkulation sollte dann neben den Anschaffungs- und Installationskosten auch der jährliche Grundpreis berücksichtigt werden.
In der Regel rechnet sich ein Gartenwasserzähler erst ab einem jährlichen Verbrauch für die Gartenbewässerung von mindestens 10 Kubikmetern. Gartenwasserzähler werden als Unterwasserzähler im geschäftlichen Verkehr verwendet. Es ist erforderlich, dass sie geeicht oder von einer staatlich anerkannten Prüfstelle beglaubigt sind. Eichung und Beglaubigung sind längstens sechs Jahre gültig. Die Gemeindewerke Kahl überwachen diese Eichzeit und tauschen nach deren Ablauf den Zähler kostenlos aus.
Bei Fragen dazu oder zum Antrag stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr direkter Kontakt:
Kundenberatung Tel. 06188 9950 70 kundenberatung@gemeindewerke-kahl.de
Aktuelle Informationen zum Abkochgebot im Versorgungsgebiet Kahl a. Main
FAQ`s finden Sie unter "Aktuelles" zum Download. Das Gesundheitsamt Aschaffenburg hat ab 13.11.2024 bis auf weiteres ein Abkochgebot für das Trinkwasser im Kahler Ortsgebiet angeordnet. Die Gemeindewerke Kahl haben alle Maßnahmen zur Information der Bevölkerung und zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität eingeleitet – dazu zählt auch das umfangreiche Spülen des Wassernetzes sowie der Zusatz von Chlor zur Entkeimung der Trinkwasserversorgung. Die Trinkwasserverordnung setzt einen Grenzwert von bis zu 0,3 Milligramm Chlor pro Liter fest – in dieser Konzentration wird das Chlor als gesundheitlich unbedenklich gesehen. Was bedeutet dies konkret? Bis auf weiteres darf das Trinkwasser in Kahl nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden. Abgekocht werden muss Wasser, das zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken und anderen ungekochten Lebensmitteln, zur Herstellung von Eiswürfeln und zum Zähneputzen verwendet wird. Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann. Dies sind im Einzelnen das Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf mindestens 60 °C einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung, das Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 40 °C, Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden sollten durch Wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt werden. Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife zu erreichen. Folgende Kombination von Temperatur und Einwirkzeit wird als ausreichend angesehen: Einmal sprudelnd Aufkochen (~ 100 °C) und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet. Das Abkochgebot sowie die Maßnahmen zur Spülung und der Zusatz von Chlor bestehen solange es erforderlich ist und keine Keime mehr nachgewiesen werden können. Dies kann einige Tage oder ggf. Wochen in Anspruch nehmen. Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Kahl.
Medizinische Fragen richten Sie bitte an das Gesundheitsamt Aschaffenburg 06021 394 100 Ihre Gemeindewerke Kahl