Herzlich willkommen bei Ihrem Energieversorger vor Ort.
Die Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbH sind der lokale Strom- und Wasserversorger im gesamten Ortsnetzbereich von Kahl. Hauptaufgaben sind dabei die Errichtung, der Erwerb, Betrieb und die Unterhaltung von Elektrizitätsanlagen, die Wasserversorgung, die lokale Strom- und Gasversorgung (Vertrieb) sowie Wärmeversorgung über Blockheizkraftwerke, das Gebäudemanagement und sonstige (Energie-)Dienstleistungen im Nebengeschäft. Die Strom- und Gasversorgung im Haushalts-, Gewerbe- und Industriebereich erfolgt mit Schwerpunkt in Kahl am Main, ist jedoch auch bundesweit möglich.
Die Gemeindewerke Kahl sind Konzessionsnehmerin der Gemeinde Kahl am Main für das Strom- und Wassernetz. Darüber hinaus obliegt den Gemeindewerken Kahl die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Kahl im Rahmen eines Contractingvertrages. Des Weiteren werden auch drei Blockheizkraftwerke (BHKW) betrieben, zwei davon im Contracting für die Gemeinde Kahl.
Auf dem Gebiet der regenerativen Energien ist die Gesellschaft Eigentümerin von 18 PV-Anlagen auf Trafostationen sowie auf Gebäuden der Gemeindewerke und im Ortsbereich mit einer Gesamtleistung von 166,015 kWp.
Zum 31.12.2020 ist die Gemeinde Kahl am Main alleinige Eigentümerin (100% Stammeinlage in Höhe von 2,1 Mio. €) der Gemeindewerke Kahl.
Das Kundencenter stellt dabei eine zentrale Anlaufstelle für alle Belange rund um die Vertragsverwaltung und Abrechnung der Versorgungsverhältnisse dar. Dort werden Kundinnen und Kunden beim Abschluss neuer Verträge, bei Umzügen, bei Tarifwechseln sowie bei allen Fragen und Reklamationen rund um die Abrechnungen und das Zählerwesen beraten. Darüber hinaus unterstützten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundencenter den Vertrieb der Strom- und Gasprodukte sowie sonstiger (Energie-)Dienstleistungen.
Die Gemeindewerke Kahl ist Kommanditistin der City-USE GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Neustadt a. d. Saale mit einem nominellen Anteil von 18.500 € (8,569%). Weitere Finanzbeteiligungen werden in Form von Aktien an der E.ON AG (2.400 Stück) und an Uniper (240 Stück) gehalten.
Ihr direkter Kontakt:
Kundenberatung Tel. 06188 9950 70 kundenberatung@gemeindewerke-kahl.de
Aktuelle Informationen zum Abkochgebot im Versorgungsgebiet Kahl a. Main
FAQ`s finden Sie unter "Aktuelles" zum Download. Das Gesundheitsamt Aschaffenburg hat ab 13.11.2024 bis auf weiteres ein Abkochgebot für das Trinkwasser im Kahler Ortsgebiet angeordnet. Die Gemeindewerke Kahl haben alle Maßnahmen zur Information der Bevölkerung und zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität eingeleitet – dazu zählt auch das umfangreiche Spülen des Wassernetzes sowie der Zusatz von Chlor zur Entkeimung der Trinkwasserversorgung. Die Trinkwasserverordnung setzt einen Grenzwert von bis zu 0,3 Milligramm Chlor pro Liter fest – in dieser Konzentration wird das Chlor als gesundheitlich unbedenklich gesehen. Was bedeutet dies konkret? Bis auf weiteres darf das Trinkwasser in Kahl nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden. Abgekocht werden muss Wasser, das zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken und anderen ungekochten Lebensmitteln, zur Herstellung von Eiswürfeln und zum Zähneputzen verwendet wird. Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann. Dies sind im Einzelnen das Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf mindestens 60 °C einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung, das Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 40 °C, Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden sollten durch Wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt werden. Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife zu erreichen. Folgende Kombination von Temperatur und Einwirkzeit wird als ausreichend angesehen: Einmal sprudelnd Aufkochen (~ 100 °C) und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet. Das Abkochgebot sowie die Maßnahmen zur Spülung und der Zusatz von Chlor bestehen solange es erforderlich ist und keine Keime mehr nachgewiesen werden können. Dies kann einige Tage oder ggf. Wochen in Anspruch nehmen. Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Kahl.
Medizinische Fragen richten Sie bitte an das Gesundheitsamt Aschaffenburg 06021 394 100 Ihre Gemeindewerke Kahl