Energiepreiesbremse

Energiepreisbremse

Die Gemeindewerke Kahl verfolgen, wie viele andere Versorger, eine vorausschauende Beschaffungsstrategie. Dabei werden im Voraus Beschaffungen für folgende Lieferjahre an den Energiemärkten getätigt. Die Energiekrise hat die Großhandelspreise für Strom in bis dato unbekannte Höhen steigen lassen. Diese Kostensteigerungen im Einkauf der Energie schlagen sich leider auch in den Preisen für Endkundinnen und Endkunden nieder.

Um die Belastung der Haushalte und der Industrie zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Energiepreisbremsen beschlossen. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

Aufgrund der angespannten Lage an den Energiemärkten stiegen die Preise im vergangenen Jahr auf ein nie dagewesenes Niveau. Die gestiegenen Preise wirken sich auch bei den Gemeindewerken Kahl auf die Kostenstruktur und damit auf die Endkundenpreise aus. Um die betroffenen Kunden zu entlasten, hat die Bundesregierung die Energiepreisbremsen eingeführt.

So funktionieren die Preisbremsen:

Strom

80%
Ihres Stromverbrauchs* erhalten Sie zum gedeckelten Preis von

40 Cent
pro Kilowattstunde.

*Maßgeblich ist i. d. R. die Verbrauchsmenge des Vorjahres

Gas

80%
Ihres Gasverbrauchs* erhalten Sie zum gedeckelten Preis von

12 Cent
pro Kilowattstunde.

*Maßgeblich ist i. d. R. die Prognose im September 2022

Quelle: Bundesregierung

Strompreisbremse
Für Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, wird der Preis für 80 % des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent / kWh gedeckelt. Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch aus dem Jahr 2021. Sollte kein solcher Verbrauchswert vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet. Für jede darüber liegende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres aktuellen Tarifs.

Gaspreisbremse
Für private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen wird der Preis für 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 Cent / kWh gedeckelt. Für jede darüber liegende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres aktuellen Tarifs.

Rechenbeispiele zur Umsetzung der Preisbremsen & Entlastungsrechner

Für unser Strom-Beispiel gehen wir von einem Jahresverbrauch von 3.000 kWh und einem bisherigen Arbeitspreis von 25 ct/kWh aus. Der neue Arbeitspreis beträgt 48,63 ct/kWh.

Monatlicher Stromverbrauch 250 kWh 3.000 kWh/12 = 250
80 % des monatlichen Stromverbrauchs 200 kWh 250 kWh x 0,8 = 200 kWh
20 % des monatlichen Stromverbrauchs 50 kWh 250 kWh x 0,2 = 50 kWh
Monatliche Verbrauchskosten bisher € 62,50 250 kWh x 25 ct/kWh = € 62,50
Monatliche Verbrauchskosten neu ohne Strompreisbremse € 121,58 250 kWh x 48,63 ct/kWh = € 121,58
Monatliche Verbrauchskosten neu mit Strompreisbremse € 126,00 80 % zu 40 ct/kWh: 200 kWh x 40 ct/kWh = € 80,00 und
20 % zu 50 ct/kWh: 50 kWh x 48,63 ct/kWh = € 24,32
zusammen € 104,32

Die Ersparnis durch die Strompreisbremse beträgt in unserem Beispiel € 17,26 im Monat.

Für unser Gas-Beispiel gehen wir von einem Jahresverbrauch von 18.000 kWh und einem bisherigen Arbeitspreis von 8 ct/kWh aus. Der neue Arbeitspreis beträgt 17,01 ct/kWh.

Monatlicher Gasverbrauch 1.500 kWh 18.000 kWh/12 = 1.500
80 % des monatlichen Gasverbrauchs 1200 kWh 1.500 kWh x 0,8 = 1200 kWh
20 % des monatlichen Gasverbrauchs 300 kWh 1.500 kWh x 0,2 = 300 kWh
Monatliche Verbrauchskosten bisher € 120,00 1.500 kWh x 8 ct/kWh = € 120,00
Monatliche Verbrauchskosten neu ohne Gaspreisbremse € 255,15 1.500 kWh x 17,01 ct/kWh = € 255,15
Monatliche Verbrauchskosten neu mit Gaspreisbremse € 155,00 80 % zu 12 ct/kWh: 1.200 kWh x 12 ct/kWh = € 144,00 und
20 % zu 14 ct/kWh: 300 kWh x 17,01 ct/kWh = € 51,03
zusammen € 195,03

Die Ersparnis durch die Gaspreisbremse beträgt in unserem Beispiel € 60,12 im Monat.

Sie möchten Ihre individuelle Entlastung ermitteln? So geht's: Für eine erste Schätzung, wie hoch Ihre Entlastung in etwa ausfallen wird, können Sie im Entlastungsrechner des BDEW Ihren prognostizierten Jahresverbrauch und Arbeitspreis eintragen.
Achtung: Das Ergebnis ist ein Näherungswert. Er entspricht nicht Ihrem künftigen Abschlag. Über Ihren individuellen Abschlag werden wir Sie schriftlich informieren.