Getrennte Entgelte für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
Die Gemeinde Kahl erhebt getrennte Entgelte für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung. Ziel ist ein verursachungsgerechtes und transparentes Gebührensystem nach den Vorgaben des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG).
Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach der gelieferten Menge des Trinkwassers.
Die Berechnung der Niederschlagsgebühren erfolgt in Abhängigkeit von der Größe der bebauten und befestigten Flächen auf dem jeweiligen Grundstück. Sind demnach bauliche Anlagen zur Rückhaltung oder Versickerung von Niederschlagswasser vorhanden und die Sickerfähigkeit des Bodens nachgewiesen, reduziert sich die Gebühr entsprechend dem Rückgang des abgeleiteten Niederschlagswassers.
gültig ab 01.01.2024
Abwassergebühr € / m³
brutto* 3,46 € / m³
Entwässerungsgebühr versiegelte Fläche € / m³
brutto* 0,56 € / m³
Grundgebühr (bis 2,5 m³/h Nenndurchfluss) € / Jahr
brutto* 61,15 € / Jahr
Das Abwasser ist MwSt. frei.
Ihr direkter Kontakt:
Kundenberatung Tel. 06188 9950 70 kundenberatung@gemeindewerke-kahl.de
Aktuelle Informationen zum Abkochgebot im Versorgungsgebiet Kahl a. Main
FAQ`s finden Sie unter "Aktuelles" zum Download. Das Gesundheitsamt Aschaffenburg hat ab 13.11.2024 bis auf weiteres ein Abkochgebot für das Trinkwasser im Kahler Ortsgebiet angeordnet. Die Gemeindewerke Kahl haben alle Maßnahmen zur Information der Bevölkerung und zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität eingeleitet – dazu zählt auch das umfangreiche Spülen des Wassernetzes sowie der Zusatz von Chlor zur Entkeimung der Trinkwasserversorgung. Die Trinkwasserverordnung setzt einen Grenzwert von bis zu 0,3 Milligramm Chlor pro Liter fest – in dieser Konzentration wird das Chlor als gesundheitlich unbedenklich gesehen. Was bedeutet dies konkret? Bis auf weiteres darf das Trinkwasser in Kahl nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden. Abgekocht werden muss Wasser, das zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken und anderen ungekochten Lebensmitteln, zur Herstellung von Eiswürfeln und zum Zähneputzen verwendet wird. Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann. Dies sind im Einzelnen das Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf mindestens 60 °C einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung, das Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 40 °C, Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden sollten durch Wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt werden. Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife zu erreichen. Folgende Kombination von Temperatur und Einwirkzeit wird als ausreichend angesehen: Einmal sprudelnd Aufkochen (~ 100 °C) und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet. Das Abkochgebot sowie die Maßnahmen zur Spülung und der Zusatz von Chlor bestehen solange es erforderlich ist und keine Keime mehr nachgewiesen werden können. Dies kann einige Tage oder ggf. Wochen in Anspruch nehmen. Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Kahl.
Medizinische Fragen richten Sie bitte an das Gesundheitsamt Aschaffenburg 06021 394 100 Ihre Gemeindewerke Kahl