Die Gemeindewerke bleiben am Freitag, 09.06.2023 aufgrund des Brückentages geschlossen.

In dringenden Fällen ist die Rufbereitschaft unter der Rufnummer 06188 - 9950 99 zu erreichen.

Wir danken für Ihr Verständnis

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Gemeindewerke Kahl informieren zum Stand der Umsetzung der Energiepreisbremsen

Jede Kundin und jeder Kunde wird die zustehende Entlastung in voller Höhe erhalten – erste Entlastungen erfolgen mit dem Abschlag für März mit Fälligkeit zum 01.04.2023 weiterlesen

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Alle Antworten zu der Strompreisbremse finden Sie in folgendem Video  Video abspielen (Rechtsinhaber des Videos ist der BDEW)

In jedem Fall lohnt es sich weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Strompreisbremse. Hilfreiche Tipps zum Energiesparen finden Sie auch auf www.sparenwasgeht.de (Rechtsinhaber der Homepage ist der BDEW)

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Gemeindewerke Kahl informieren zu den Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis Ihres aktuellen Tarifs bei den Gemeindewerken Kahl. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

  • für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
  • für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh und
  • für Strom auf 40 Cent/kWh.

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Kooperations-Website unter https://unterfranken.wir-sparen-mit.de/.

Ihre Gemeindewerke Kahl

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Sie wollen die zu erwartenden Kosten für Ihre Gaslieferung mit der letzten Jahresrechnung vergleichen?

Dann nutzen Sie einfach und schnell den Energiekostenrechner (basierend auf den Kosten der Grundversorgung Ihres Netzbetreibers): 

 

                                                 Haus mit Mtze

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SWEN, das Maskottchen der Gemeindewerke Kahl, ehrt die Mannschaften des Waldseehallencups weiterlesen

 

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Information zur Soforthilfe für Gaskunden im Dezember 2022 (gemäß $ 2 Abs. 4 EWSG):

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreis.

Als unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren.

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier: „pdf

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Veröffentlichung der neuen Grund- und Ersatzversorgungspreise Strom ab 01.01.2023

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Unser E-Auto verleihen wir an unsere Kunden*innen wieder ab Frühjahr 2023.

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UNSERE AKTUELLE STELLENAUSSCHREIBUNG:

 

Die Gemeindewerke Kahl suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit:

Elektromonteur (m/w/d) für das Mittel- und Niederspannungsnetz

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Aktuell können wir leider aufgrund der Verwerfungen an den Energiemärkten keine neuen Gaskunden aufnehmen

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Wir schalten ab

Energiesparkampagne der Gemeindewerke Kahl - wir schalten ab! Weitere Informationen finden Sie hier

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Unlautere Telefonwerbung und Widerrufsrecht von Privatpersonen

 

Aus gegebenem Anlass warnen die Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbH vor gesetzeswidriger Telefonwerbung im Zusammenhang mit dem Wechsel des Energieversor-gers. Derzeit wird vermehrt festgestellt, dass die deutlichen Preissteigerungen am Energiemarkt sowie die allgemeine Verunsicherung aufgrund des Ukraine-Krieges als Anlass genutzt werden, um Kunden aus laufenden Verträgen abzuwerben. Häufig erfolgen diese Anrufe von einer Berli-ner Telefonnummer (Vorwahl 030).

Tatsache dazu ist, dass die Gemeindewerke Kahl keine Telefonwerbung für ihre Produkte be-treiben, Dritte nicht mit solcher Telefonwerbung beauftragt haben oder werden und die von Drit-ten am Telefon getätigten Aussagen zu den Strompreisen der Gemeindewerke Kahl grundsätz-lich nicht das Geringste mit der Wahrheit zu tun haben. Sollte eine Preisanpassung erforderlich werden, so informieren die Gemeindewerke Kahl ihre Kunden ausschließlich auf postalischem Weg. In diesem Fall steht Ihnen als Kunde ein gesetzlich gesichertes Sonderkündigungsrecht zu.

Deshalb raten die Gemeindewerke Kahl im Einklang mit Verbraucherschutzverbänden dazu, bei solchen Werbeanrufen kritisch zu sein: Zunächst sollte nach dem Namen des anrufenden Un-ternehmens, dem Vor- und Nachnamen der anrufenden Person, dem Produkt, um das es geht und der Telefonnummer der anrufenden Person gefragt und all dies notiert werden. Auf keinen Fall sollte im Rahmen einer solchen Telefonwerbung die eigene Zählernummer mitgeteilt oder gar am Telefon mündlich ein Vertrag abgeschlossen werden. Vielmehr sollte nach einem sol-chen Telefonanruf zunächst einmal in aller Ruhe geprüft werden, ob das am Telefon gemachte Angebot für einen Versorgerwechsel seriös ist und die dort gemachten Angaben der Wirklichkeit entsprechen.

Und ganz wichtig zu wissen: Verbraucher haben bei Abschluss eines Vertrages mit einem neuen Versorger per Gesetz ein Widerrufsrecht mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen. Diese Wi-derrufsfrist beginnt nicht bereits am Tag des mündlichen Vertragsabschlusses am Telefon, son-dern erst dann, wenn der Verbraucher vom neuen Versorger eine ordnungsgemäße Wider-rufsbelehrung erhalten hat, in der Regel also erst mit dem Erhalt der Vertragsunterlagen per Post. Nicht selten entspricht selbst eine solche Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Vor-gaben, so dass dann sogar eine Widerrufsfrist von mehr als einem Jahr gilt.

Sehr gerne stehen die MitarbeiterInnen des Kundencenters der Gemeindewerke Kahl für Rück-fragen bezüglich solcher Werbeanrufe und -schreiben im Zusammenhang mit einem Versorger-wechsel unter der Telefonnummer 06188 9950 0 zur Verfügung und können über deren Seriosi-tät aufklären und Hilfestellungen (z.B. Vergleichsrechnungen) geben.

Ihre Gemeindewerke Kahl

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Strompreise sinken zum 1. Juli 2022

Gemeindewerke geben die Reduzierung der EEG-Umlage vollständig weiter Pressemitteilung

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Pressemeldung

Oktober 2022 - Gemeindewerke Kahl unterstützen die Feuerwehr Kahl mit einem Emergency Plug weiterlesen

Juli 2022 - Gemeindewerke geben die Reduzierung der EEG-Umlage vollständig an die Kunden weiter Pressemitteilung 

Juni 2022  - Tag der Daseinsvorsorge 2022  weiterlesen

              

 

Die Stadtwerke Sundern sind am Freitag, dem 07. Oktober 2016, ab 10:00 Uhr wegen einer innerbetrieblichen Veranstaltung geschlossen. In dringenden Fällen sind wir unter unserer Bereitschaftsnummer 0172 / 259 90 00 erreichbar. Wir bitten um Ihr Verständnis

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 

  • Kontakt
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