Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.
Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreis.
Als unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren.
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier: „pdf“
Aus gegebenem Anlass warnen die Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbH vor gesetzeswidriger Telefonwerbung im Zusammenhang mit dem Wechsel des Energieversor-gers. Derzeit wird vermehrt festgestellt, dass die deutlichen Preissteigerungen am Energiemarkt sowie die allgemeine Verunsicherung aufgrund des Ukraine-Krieges als Anlass genutzt werden, um Kunden aus laufenden Verträgen abzuwerben. Häufig erfolgen diese Anrufe von einer Berli-ner Telefonnummer (Vorwahl 030).
Tatsache dazu ist, dass die Gemeindewerke Kahl keine Telefonwerbung für ihre Produkte be-treiben, Dritte nicht mit solcher Telefonwerbung beauftragt haben oder werden und die von Drit-ten am Telefon getätigten Aussagen zu den Strompreisen der Gemeindewerke Kahl grundsätz-lich nicht das Geringste mit der Wahrheit zu tun haben. Sollte eine Preisanpassung erforderlich werden, so informieren die Gemeindewerke Kahl ihre Kunden ausschließlich auf postalischem Weg. In diesem Fall steht Ihnen als Kunde ein gesetzlich gesichertes Sonderkündigungsrecht zu.
Deshalb raten die Gemeindewerke Kahl im Einklang mit Verbraucherschutzverbänden dazu, bei solchen Werbeanrufen kritisch zu sein: Zunächst sollte nach dem Namen des anrufenden Un-ternehmens, dem Vor- und Nachnamen der anrufenden Person, dem Produkt, um das es geht und der Telefonnummer der anrufenden Person gefragt und all dies notiert werden. Auf keinen Fall sollte im Rahmen einer solchen Telefonwerbung die eigene Zählernummer mitgeteilt oder gar am Telefon mündlich ein Vertrag abgeschlossen werden. Vielmehr sollte nach einem sol-chen Telefonanruf zunächst einmal in aller Ruhe geprüft werden, ob das am Telefon gemachte Angebot für einen Versorgerwechsel seriös ist und die dort gemachten Angaben der Wirklichkeit entsprechen.
Und ganz wichtig zu wissen: Verbraucher haben bei Abschluss eines Vertrages mit einem neuen Versorger per Gesetz ein Widerrufsrecht mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen. Diese Wi-derrufsfrist beginnt nicht bereits am Tag des mündlichen Vertragsabschlusses am Telefon, son-dern erst dann, wenn der Verbraucher vom neuen Versorger eine ordnungsgemäße Wider-rufsbelehrung erhalten hat, in der Regel also erst mit dem Erhalt der Vertragsunterlagen per Post. Nicht selten entspricht selbst eine solche Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Vor-gaben, so dass dann sogar eine Widerrufsfrist von mehr als einem Jahr gilt.
Sehr gerne stehen die MitarbeiterInnen des Kundencenters der Gemeindewerke Kahl für Rück-fragen bezüglich solcher Werbeanrufe und -schreiben im Zusammenhang mit einem Versorger-wechsel unter der Telefonnummer 06188 9950 0 zur Verfügung und können über deren Seriosi-tät aufklären und Hilfestellungen (z.B. Vergleichsrechnungen) geben.