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Nachmittags nur Termine nach Vereinbarung
Aus gegebenem Anlass warnen die Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbH vor gesetzeswidriger Telefonwerbung im Zusammenhang mit dem Wechsel des Energieversor-gers. Derzeit wird vermehrt festgestellt, dass die deutlichen Preissteigerungen am Energiemarkt sowie die allgemeine Verunsicherung aufgrund des Ukraine-Krieges als Anlass genutzt werden, um Kunden aus laufenden Verträgen abzuwerben. Häufig erfolgen diese Anrufe von einer Berli-ner Telefonnummer (Vorwahl 030).
Tatsache dazu ist, dass die Gemeindewerke Kahl keine Telefonwerbung für ihre Produkte be-treiben, Dritte nicht mit solcher Telefonwerbung beauftragt haben oder werden und die von Drit-ten am Telefon getätigten Aussagen zu den Strompreisen der Gemeindewerke Kahl grundsätz-lich nicht das Geringste mit der Wahrheit zu tun haben. Sollte eine Preisanpassung erforderlich werden, so informieren die Gemeindewerke Kahl ihre Kunden ausschließlich auf postalischem Weg. In diesem Fall steht Ihnen als Kunde ein gesetzlich gesichertes Sonderkündigungsrecht zu.
Deshalb raten die Gemeindewerke Kahl im Einklang mit Verbraucherschutzverbänden dazu, bei solchen Werbeanrufen kritisch zu sein: Zunächst sollte nach dem Namen des anrufenden Un-ternehmens, dem Vor- und Nachnamen der anrufenden Person, dem Produkt, um das es geht und der Telefonnummer der anrufenden Person gefragt und all dies notiert werden. Auf keinen Fall sollte im Rahmen einer solchen Telefonwerbung die eigene Zählernummer mitgeteilt oder gar am Telefon mündlich ein Vertrag abgeschlossen werden. Vielmehr sollte nach einem sol-chen Telefonanruf zunächst einmal in aller Ruhe geprüft werden, ob das am Telefon gemachte Angebot für einen Versorgerwechsel seriös ist und die dort gemachten Angaben der Wirklichkeit entsprechen.
Und ganz wichtig zu wissen: Verbraucher haben bei Abschluss eines Vertrages mit einem neuen Versorger per Gesetz ein Widerrufsrecht mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen. Diese Wi-derrufsfrist beginnt nicht bereits am Tag des mündlichen Vertragsabschlusses am Telefon, son-dern erst dann, wenn der Verbraucher vom neuen Versorger eine ordnungsgemäße Wider-rufsbelehrung erhalten hat, in der Regel also erst mit dem Erhalt der Vertragsunterlagen per Post. Nicht selten entspricht selbst eine solche Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Vor-gaben, so dass dann sogar eine Widerrufsfrist von mehr als einem Jahr gilt.
Sehr gerne stehen die MitarbeiterInnen des Kundencenters der Gemeindewerke Kahl für Rück-fragen bezüglich solcher Werbeanrufe und -schreiben im Zusammenhang mit einem Versorger-wechsel unter der Telefonnummer 06188 9950 0 zur Verfügung und können über deren Seriosi-tät aufklären und Hilfestellungen (z.B. Vergleichsrechnungen) geben.
Gerne bedienen wir Sie im Eingangsbereich unseres Kundencenters. Für persönliche Beratungstermine vereinbaren Sie bitte einen Termin, dann besprechen wir Ihr Anliegen in unseren Geschäftsräumen.
Des Weiteren bitten wir um Ihr Verständnis, wenn die Bearbeitung Ihres Anliegens derzeit etwas länger dauert – aufgrund krankheitsbedingte Ausfälle kommt es leider zu Verzögerungen!
Sie erreichen das Kundencenter telefonisch unter 06188 – 99 50 70 oder per Mail unter kundenberatung@gemeindewerke-kahl.de!