Die Gemeindewerke Kahl verfolgen, wie viele andere Versorger, eine vorausschauende Beschaffungsstrategie. Dabei werden im Voraus Beschaffungen für folgende Lieferjahre an den Energiemärkten getätigt. Die Energiekrise hat die Großhandelspreise für Strom in bis dato unbekannte Höhen steigen lassen. Diese Kostensteigerungen im Einkauf der Energie schlagen sich leider auch in den Preisen für Endkundinnen und Endkunden nieder.
Um die Belastung der Haushalte und der Industrie zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Energiepreisbremsen beschlossen. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.
Aufgrund der angespannten Lage an den Energiemärkten stiegen die Preise im vergangenen Jahr auf ein nie dagewesenes Niveau. Die gestiegenen Preise wirken sich auch bei den Gemeindewerken Kahl auf die Kostenstruktur und damit auf die Endkundenpreise aus. Um die betroffenen Kunden zu entlasten, hat die Bundesregierung die Energiepreisbremsen eingeführt.
80% Ihres Stromverbrauchs* erhalten Sie zum gedeckelten Preis von
40 Cent pro Kilowattstunde.
*Maßgeblich ist i. d. R. die Verbrauchsmenge des Vorjahres
80% Ihres Gasverbrauchs* erhalten Sie zum gedeckelten Preis von
12 Cent pro Kilowattstunde.
*Maßgeblich ist i. d. R. die Prognose im September 2022
Quelle: Bundesregierung
Strompreisbremse Für Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, wird der Preis für 80 % des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent / kWh gedeckelt. Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch aus dem Jahr 2021. Sollte kein solcher Verbrauchswert vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet. Für jede darüber liegende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres aktuellen Tarifs.
Gaspreisbremse Für private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen wird der Preis für 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 Cent / kWh gedeckelt. Für jede darüber liegende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres aktuellen Tarifs.
Für unser Strom-Beispiel gehen wir von einem Jahresverbrauch von 3.000 kWh und einem bisherigen Arbeitspreis von 25 ct/kWh aus. Der neue Arbeitspreis beträgt 48,63 ct/kWh.
Die Ersparnis durch die Strompreisbremse beträgt in unserem Beispiel € 17,26 im Monat.
Für unser Gas-Beispiel gehen wir von einem Jahresverbrauch von 18.000 kWh und einem bisherigen Arbeitspreis von 8 ct/kWh aus. Der neue Arbeitspreis beträgt 17,01 ct/kWh.
Die Ersparnis durch die Gaspreisbremse beträgt in unserem Beispiel € 60,12 im Monat.
Sie möchten Ihre individuelle Entlastung ermitteln? So geht's: Für eine erste Schätzung, wie hoch Ihre Entlastung in etwa ausfallen wird, können Sie im Entlastungsrechner des BDEW Ihren prognostizierten Jahresverbrauch und Arbeitspreis eintragen. Achtung: Das Ergebnis ist ein Näherungswert. Er entspricht nicht Ihrem künftigen Abschlag. Über Ihren individuellen Abschlag werden wir Sie schriftlich informieren.
Aktuelle Informationen zum Abkochgebot im Versorgungsgebiet Kahl a. Main
FAQ`s finden Sie unter "Aktuelles" zum Download. Das Gesundheitsamt Aschaffenburg hat ab 13.11.2024 bis auf weiteres ein Abkochgebot für das Trinkwasser im Kahler Ortsgebiet angeordnet. Die Gemeindewerke Kahl haben alle Maßnahmen zur Information der Bevölkerung und zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität eingeleitet – dazu zählt auch das umfangreiche Spülen des Wassernetzes sowie der Zusatz von Chlor zur Entkeimung der Trinkwasserversorgung. Die Trinkwasserverordnung setzt einen Grenzwert von bis zu 0,3 Milligramm Chlor pro Liter fest – in dieser Konzentration wird das Chlor als gesundheitlich unbedenklich gesehen. Was bedeutet dies konkret? Bis auf weiteres darf das Trinkwasser in Kahl nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden. Abgekocht werden muss Wasser, das zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken und anderen ungekochten Lebensmitteln, zur Herstellung von Eiswürfeln und zum Zähneputzen verwendet wird. Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann. Dies sind im Einzelnen das Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf mindestens 60 °C einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung, das Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 40 °C, Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden sollten durch Wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt werden. Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife zu erreichen. Folgende Kombination von Temperatur und Einwirkzeit wird als ausreichend angesehen: Einmal sprudelnd Aufkochen (~ 100 °C) und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet. Das Abkochgebot sowie die Maßnahmen zur Spülung und der Zusatz von Chlor bestehen solange es erforderlich ist und keine Keime mehr nachgewiesen werden können. Dies kann einige Tage oder ggf. Wochen in Anspruch nehmen. Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Kahl.
Medizinische Fragen richten Sie bitte an das Gesundheitsamt Aschaffenburg 06021 394 100 Ihre Gemeindewerke Kahl