Als zuständiges Versorgungsunternehmen sind wir für die Herstellung der Hausanschlüsse mit Strom und Wasser verantwortlich und unterstützen Ihr Bauvorhaben. Um Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir Sie, sich rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, um die Lage der Hausanschlüsse vor Baubeginn abzusprechen.
Schritt 1: Antrag zur Netzverträglichkeitsprüfung
Mit dem Formular Antrag zur Netzverträglichkeitsprüfung einer Erzeugungsanlage beauftragen Sie uns zur Prüfung der Aufnahmemöglichkeit der von Ihnen angegebenen Leistung. Sie erhalten anschließend das Ergebnis der Prüfung und ggf. die tatsächlich mögliche Einspeiseleistung am Verknüpfungspunkt.
Bis zu einer Einspeiseleistung von 30 kW/kWp ist die Netzverträglichkeitsprüfung für Sie kostenfrei.
Schritt 2: Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz
Mit unserem Antwortschreiben und ggf. positiver Bewertung der Netzverträglichkeitsprüfung, erhalten Sie noch einmal eine detaillierte Beschreibung der weiteren, notwendigen Schritte und der erforderlichen Unterlagen. Mit diesen Unterlagen, teilen Sie uns u.a. die endgültige Einspeiseleistung sowie die Normenkonformität aller eingesetzten Bauteile mit.
Die erforderlichen Unterlagen sind:
Sie erhalten von uns den „Netzanschluss‐ und Anschlussnutzungsvertrag nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien“ in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar schicken Sie unterschrieben zurück an die Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbH.
Schritt 3: Fertigstellungsanzeige
Nach der Fertigstellung der Erzeugungsanlage reicht der Anlagen-Errichter (eingetragene Elektrofachkraft) die „Inbetriebsetzungs‐/Änderungsanzeige für die elektrische Anlage (Antrag zum Zähler)“ ein.
Hier ist es sinnvoll, im Rahmen eines Gespräches zwischen der ausführenden Elektrofachkraft und der Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbH, bereits im Vorfeld die Anordnung der Mess‐ und Schutzeinrichtungen sowie die Ausführung der Zählerplätze festzulegen.
Schritt 4: Abnahme und Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage
Vor Ort prüft unser Mitarbeiter, zusammen mit der ausführenden Elektrofachkraft, die elektrische Anlage gemäß den technischen Anschlussbedingungen (TAB) und insbesondere der VDE‐AR‐N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“.
Die ausführende Elektrofachkraft übergibt uns das vollständig ausgefüllte Formular E.8 „Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher“.
Schritt 5: Abschluss eines Einspeisevertrages und Abrechnung
Sie erhalten von uns den „Vertrag über die Einspeisung elektrischer Energie nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien“ in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar schicken Sie unterschrieben zurück an die Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbH.
Sie legen uns eine Bestätigung über die erfolgte Meldung der Erzeugungsanlage an die Bundesnetzagentur (BNA) vor. Die gemeldeten Angaben an die BNA, müssen mit den bei der Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbH vorgelegten Daten identisch sein. Anschließend erhalten Sie die gesetzlich festgelegte Vergütung für die von Ihnen eingespeiste Arbeit. Wir rechnen zu Ihrem Vorteil monatlich ab.
VBEW-Messkonzepte
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen ≥ 3,6 kVA sind beim Netzbetreiber anzumelden. Der Anschluss von Ladeinrichtungen für Elektrofahrzeuge deren Summen-Bemessungsleistung 12 kVA überschreitet bedarf der vorherigen Beurteilung und Zustimmung des Netzbetreibers.
Ihr direkter Kontakt:
Kundenberatung Tel. 06188 9950 70 kundenberatung@gemeindewerke-kahl.de
Aktuelle Informationen zum Abkochgebot im Versorgungsgebiet Kahl a. Main
FAQ`s finden Sie unter "Aktuelles" zum Download. Das Gesundheitsamt Aschaffenburg hat ab 13.11.2024 bis auf weiteres ein Abkochgebot für das Trinkwasser im Kahler Ortsgebiet angeordnet. Die Gemeindewerke Kahl haben alle Maßnahmen zur Information der Bevölkerung und zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität eingeleitet – dazu zählt auch das umfangreiche Spülen des Wassernetzes sowie der Zusatz von Chlor zur Entkeimung der Trinkwasserversorgung. Die Trinkwasserverordnung setzt einen Grenzwert von bis zu 0,3 Milligramm Chlor pro Liter fest – in dieser Konzentration wird das Chlor als gesundheitlich unbedenklich gesehen. Was bedeutet dies konkret? Bis auf weiteres darf das Trinkwasser in Kahl nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden. Abgekocht werden muss Wasser, das zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken und anderen ungekochten Lebensmitteln, zur Herstellung von Eiswürfeln und zum Zähneputzen verwendet wird. Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann. Dies sind im Einzelnen das Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf mindestens 60 °C einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung, das Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 40 °C, Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden sollten durch Wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt werden. Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife zu erreichen. Folgende Kombination von Temperatur und Einwirkzeit wird als ausreichend angesehen: Einmal sprudelnd Aufkochen (~ 100 °C) und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet. Das Abkochgebot sowie die Maßnahmen zur Spülung und der Zusatz von Chlor bestehen solange es erforderlich ist und keine Keime mehr nachgewiesen werden können. Dies kann einige Tage oder ggf. Wochen in Anspruch nehmen. Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Kahl.
Medizinische Fragen richten Sie bitte an das Gesundheitsamt Aschaffenburg 06021 394 100 Ihre Gemeindewerke Kahl