Durch das rund 43 km lange Kanalnetz wird täglich das Abwasser des gesamten Gemeindegebietes zur Kläranlage transportiert. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Mischsystem, in dem sowohl das Regen- als auch das Schmutzwasser zusammen durchgeleitet werden. Dabei ist der einwandfreie Abfluss des Abwassers für die Funktion des Kanalsystems von großer Bedeutung. Vor allem unsachgerechte Entsorgungen von Windeln, Speiseresten, Ölen und Papier sowie Feuchttüchern führen zu Ablagerungen und Verengungen in den Kanalrohen. Aber auch die zunehmend trockenen Sommermonate und die dadurch fehlende natürliche Durchspülung der Kanäle durch Regenwasser, führen zu Rückständen in den Kanälen. Dadurch kann es im schlimmsten Fall zu Rückstauungen und Überschwemmungen kommen.
Um weiteren Ablagerungen und Verstopfungen vorzubeugen, führt die Abwasserwirtschaft Kahl jährliche Kanalspülungen durch – dabei ist der Turnus so gewählt, dass das gesamte Kanalnetz innerhalb von drei Jahren einmal komplett gespült wird.
Bei starken Regenereignissen wird das Regenwasser zusammen mit dem Schmutzwasser in den vier vorhandenen Entlastungsanlagen zwischengepuffert und dann kontinuierlich über die Pumpwerke in die Kläranlage gefördert.
Durch jährliche Investitionsmaßnahmen wird das Kanalnetz kontinuierlich erneuert und eine störungsfreie Entsorgung der Abwässer sichergestellt.
Ihr direkter Kontakt:
Kundenberatung Tel. 06188 9950 70 kundenberatung@gemeindewerke-kahl.de
Aktuelle Informationen zum Abkochgebot im Versorgungsgebiet Kahl a. Main
FAQ`s finden Sie unter "Aktuelles" zum Download. Das Gesundheitsamt Aschaffenburg hat ab 13.11.2024 bis auf weiteres ein Abkochgebot für das Trinkwasser im Kahler Ortsgebiet angeordnet. Die Gemeindewerke Kahl haben alle Maßnahmen zur Information der Bevölkerung und zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität eingeleitet – dazu zählt auch das umfangreiche Spülen des Wassernetzes sowie der Zusatz von Chlor zur Entkeimung der Trinkwasserversorgung. Die Trinkwasserverordnung setzt einen Grenzwert von bis zu 0,3 Milligramm Chlor pro Liter fest – in dieser Konzentration wird das Chlor als gesundheitlich unbedenklich gesehen. Was bedeutet dies konkret? Bis auf weiteres darf das Trinkwasser in Kahl nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden. Abgekocht werden muss Wasser, das zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken und anderen ungekochten Lebensmitteln, zur Herstellung von Eiswürfeln und zum Zähneputzen verwendet wird. Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann. Dies sind im Einzelnen das Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf mindestens 60 °C einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung, das Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 40 °C, Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden sollten durch Wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt werden. Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife zu erreichen. Folgende Kombination von Temperatur und Einwirkzeit wird als ausreichend angesehen: Einmal sprudelnd Aufkochen (~ 100 °C) und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet. Das Abkochgebot sowie die Maßnahmen zur Spülung und der Zusatz von Chlor bestehen solange es erforderlich ist und keine Keime mehr nachgewiesen werden können. Dies kann einige Tage oder ggf. Wochen in Anspruch nehmen. Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Kahl.
Medizinische Fragen richten Sie bitte an das Gesundheitsamt Aschaffenburg 06021 394 100 Ihre Gemeindewerke Kahl