Sauber mobil in die Zukunft!
Moderne Elektrofahrzeuge sind absolut alltagstauglich und bieten maximalen Fahrkomfort bei minimaler Umweltbelastung. Sie sind nachhaltig, sauber, leise und zugleich wirtschaftlich. Das alles sind gute Gründe, auf das Transportmittel der Zukunft umzusteigen bzw. die Elektromobilität zu unterstützen und zu fördern.
Weitere Tankstellen finden Sie hier:
Die Aufladegebühren können die Nutzer wahlweise per SMS, mit ihrem Smartphone via QR-Code oder mit einer so genannten RFID-Karte zahlen. Die gibt es bei den Gemeindewerken für die Ladesäulen im Ortsgebiet oder bei vielen Anbietern bundesweit.
Folgende Provider sind zur RFID-Karten-Nutzung für unsere Ladesäulen freigeschaltet:
gültig ab 01.03.2024
Energiemenge (AC-Ladesäulen, Typ 2) ct / kWh
brutto* 41,62 ct / kWh
Energiemenge (DC-Hypercharger, CCS) ct / kWh
brutto* 49,90 ct / kWh
Zeitkomponentect / min
brutto* 1,19 ct / min
* Alle Preise inkl. der jeweils geltenden MwSt.
Hintergrund:
Vorgaben der Europäischen Union verpflichten die Mitgliedsstaaten, die Treibhausgasemissionen zu senken. Und dies insbesondere im Verkehrssektor, da dort die Emissionen, insbesondere Kohlendioxid, in den letzten 25 Jahren fast konstant geblieben sind.
Zur Verringerung der Treibhausgasemissionen gibt es verschiedene Ansätze. Ein Ansatz ist der Umstieg auf klimaschonendere Antriebsarten. Zur Stärkung der klimaschonenderen Antriebsarten hat die Bundesregierung die Treibhausgasminderungsquote eingeführt. Die Quote gibt an, um wieviel Prozent Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Deutschland verkaufen, die Treibhausgasquote (THG-Quote) im Jahr senken müssen.
Die Quote beträgt derzeit 6% und steigt bis 2030 auf 25%.
Derjenige, der emissionsreiche Kraftstoffe verkauft, soll dafür zahlen. Jahr für Jahr und jedes Jahr ein wenig mehr. Damit werden Benzin und Diesel Jahr für Jahr teurer. Und der Umstieg auf klimaschonendere Antriebsarten, wie z. B. das E-Auto, wird gefördert.
Die steigende Quote können die Unternehmen durch den eigenen Verkauf von Biodiesel oder Bioethanol senken. Da die vorgegebene Quote durch den Anteil an Biodiesel oder Bioethanol nicht erreicht werden kann, müssen die Unternehmen Quoten von Anderen, die selbst nur emissionsarme oder emissionsfreie Kraftstoffe einsetzen, erwerben.
Stromkundinnen und -kunden der Gemeindewerke Kahl können am Wochenende den E-Golf gegen eine Aufwandspauschale von 15 € und 100 € Kaution ausleihen und so das Fahrgefühl mit der Elektromobilität hautnah erleben.
Ihr direkter Kontakt:
Kundenberatung Tel. 06188 9950 70 kundenberatung@gemeindewerke-kahl.de
Weitere Informationen
Aktuelle Informationen zum Abkochgebot im Versorgungsgebiet Kahl a. Main
FAQ`s finden Sie unter "Aktuelles" zum Download. Das Gesundheitsamt Aschaffenburg hat ab 13.11.2024 bis auf weiteres ein Abkochgebot für das Trinkwasser im Kahler Ortsgebiet angeordnet. Die Gemeindewerke Kahl haben alle Maßnahmen zur Information der Bevölkerung und zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität eingeleitet – dazu zählt auch das umfangreiche Spülen des Wassernetzes sowie der Zusatz von Chlor zur Entkeimung der Trinkwasserversorgung. Die Trinkwasserverordnung setzt einen Grenzwert von bis zu 0,3 Milligramm Chlor pro Liter fest – in dieser Konzentration wird das Chlor als gesundheitlich unbedenklich gesehen. Was bedeutet dies konkret? Bis auf weiteres darf das Trinkwasser in Kahl nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden. Abgekocht werden muss Wasser, das zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken und anderen ungekochten Lebensmitteln, zur Herstellung von Eiswürfeln und zum Zähneputzen verwendet wird. Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann. Dies sind im Einzelnen das Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf mindestens 60 °C einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung, das Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 40 °C, Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden sollten durch Wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt werden. Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife zu erreichen. Folgende Kombination von Temperatur und Einwirkzeit wird als ausreichend angesehen: Einmal sprudelnd Aufkochen (~ 100 °C) und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet. Das Abkochgebot sowie die Maßnahmen zur Spülung und der Zusatz von Chlor bestehen solange es erforderlich ist und keine Keime mehr nachgewiesen werden können. Dies kann einige Tage oder ggf. Wochen in Anspruch nehmen. Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Kahl.
Medizinische Fragen richten Sie bitte an das Gesundheitsamt Aschaffenburg 06021 394 100 Ihre Gemeindewerke Kahl