Sauber mobil unterwegs!
Sie sind auf der Suche nach einem speziellen Stromtarif für Ihr Elektroauto? Dann ist unser Tarif Fahrstrom der Richtige für Sie. Denn unser Fahrstrom ist günstig und nachhaltig – so fahren Sie mit Strom aus 100% Wasserkraft.
Ihre Vorteile
Preise gültig ab 01.03.2024
Arbeitspreis HT ct / kWh
netto 32,17 ct / kWh
brutto* 38,28 ct / kWh
Arbeitspreis NT ct / kWh (=Schwachlast)
netto 29,02 ct / kWh
brutto* 34,53 ct / kWh
Grundpreis / Jahr (inkl. Tarifschaltung)
netto 147,04 € / Jahr
brutto* 174,98 € / Jahr
* Die Bruttopreise sind inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (19 %). Die vorgenannten Preise verstehen sich inklusive dem Netznutzungsentgelt, der Mehrbelastung aufgrund des KWK-Gesetzes, der §19 Abs. 2 Strom-NEV-Umlage, der Offshore-Netzumlage, der Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbare Lasten, der Konzessionsabgabe die an die Gemeinde abzuführen ist sowie der Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom 24.03.1999 (z. Zt. 2,05 Cent/kWh netto). Die Konzessionsabgabe beträgt bei Strom 1,32 Cent/kWh netto.
Vertragsbedingungen:
Vertragslaufzeit: 12 Monate Kündigungsfrist: nach Ablauf der 12 Monate Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende
Schaltzeiten:
HT – Hochtarif: Dieser Tarif wird für den Stromverbrauch tagsüber berechnet (Montag - Freitag in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr) NT – Niedertarif (Schwachlast): Dieser Tarif wird für den Stromverbrauch nachts berechnet (Montag - Freitag in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr, sowie Samstag und Sonntag von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr)
Voraussetzung ist ein Doppeltarifzähler
netto 26,58 ct / kWh
brutto* 31,63 ct / kWh
netto 23,87 ct / kWh
brutto* 28,41 ct / kWh
netto 62,04 € / Jahr
brutto* 73,83 € / Jahr
Voraussetzung ist eine gesonderte Messung der Wallbox.
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Energiesparen
Wir helfen Ihnen, Energie und damit bares Geld zu sparen.
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Ihr direkter Kontakt:
Kundenberatung Tel. 06188 9950 70 kundenberatung@gemeindewerke-kahl.de
Aktuelle Informationen zum Abkochgebot im Versorgungsgebiet Kahl a. Main
FAQ`s finden Sie unter "Aktuelles" zum Download. Das Gesundheitsamt Aschaffenburg hat ab 13.11.2024 bis auf weiteres ein Abkochgebot für das Trinkwasser im Kahler Ortsgebiet angeordnet. Die Gemeindewerke Kahl haben alle Maßnahmen zur Information der Bevölkerung und zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität eingeleitet – dazu zählt auch das umfangreiche Spülen des Wassernetzes sowie der Zusatz von Chlor zur Entkeimung der Trinkwasserversorgung. Die Trinkwasserverordnung setzt einen Grenzwert von bis zu 0,3 Milligramm Chlor pro Liter fest – in dieser Konzentration wird das Chlor als gesundheitlich unbedenklich gesehen. Was bedeutet dies konkret? Bis auf weiteres darf das Trinkwasser in Kahl nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden. Abgekocht werden muss Wasser, das zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken und anderen ungekochten Lebensmitteln, zur Herstellung von Eiswürfeln und zum Zähneputzen verwendet wird. Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann. Dies sind im Einzelnen das Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf mindestens 60 °C einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung, das Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 40 °C, Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden sollten durch Wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt werden. Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife zu erreichen. Folgende Kombination von Temperatur und Einwirkzeit wird als ausreichend angesehen: Einmal sprudelnd Aufkochen (~ 100 °C) und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet. Das Abkochgebot sowie die Maßnahmen zur Spülung und der Zusatz von Chlor bestehen solange es erforderlich ist und keine Keime mehr nachgewiesen werden können. Dies kann einige Tage oder ggf. Wochen in Anspruch nehmen. Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Kahl.
Medizinische Fragen richten Sie bitte an das Gesundheitsamt Aschaffenburg 06021 394 100 Ihre Gemeindewerke Kahl