Ihre Vorteile:
Arbeitspreis ct / kWh
netto 34,97 ct / kWh
brutto* 41,62 ct / kWh
Grundpreis / Jahr
netto 118,92 € / Jahr
brutto* 141,51 € / Jahr
netto 32,81 ct / kWh
brutto* 39,04 ct / kWh
* Die Bruttopreise sind inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (19 %). Die vorgenannten Preise verstehen sich inklusive dem Netznutzungsentgelt, der Mehrbelastung aufgrund des KWK-Gesetzes, der §19 Abs. 2 Strom-NEV-Umlage, der Offshore-Netzumlage, der Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbare Lasten, der Konzessionsabgabe die an die Gemeinde abzuführen ist sowie der Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom 24.03.1999 (z. Zt. 2,05 Cent/kWh netto). Die Konzessionsabgabe beträgt bei Strom 1,32 Cent/kWh netto.
Vertragsbedingungen:
Vertragslaufzeit: unbefristet Kündigungsfrist: 2 Wochen
Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 StromGVV steht Ihnen im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung eine Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Grundversorgungstarif gem. § 36 Energiewirtschaftsgesetz Der Allgemeine Tarif entspricht den allgemeinen Preisen bzw. dem allgemeinen Tarif für Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz gemäß der „Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV).
Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz
Grundpreis
Vertragslaufzeit: max. 3 Monate Kündigungsfrist: 1 Tag
Ersatzversorgungstarif gem. § 38 EnWG Der Allgemeine Tarif entspricht den allgemeinen Preisen bzw. dem allgemeinen Tarif für Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz gemäß der „Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV).
Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden Nicht-Haushaltskunden im Sinne des EnWG sind Letzverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den – einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden – Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Preise gültig ab 01.03.2024
netto** 32,81ct / kWh
brutto 39,04 ct / kWh
netto** 128,92 € / Jahr
brutto 153,41 € / Jahr
Arbeitspreis (HT) ct / kWh
netto*** 32,81ct / kWh
Arbeitspreis (NT) ct / kWh
brutto
*** Die Nettopreise beinhalten lediglich den Energiepreis für die Stromlieferung. Hinzu kommen die im Lieferjahr jeweils gültigen Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb und Konzessionsabgabe des örtlichen Netzbetreibers sowie alle anfallenden Umlagen, Abgaben und Steuern sowie Strom-und Umsatzsteuer.
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Ihr direkter Kontakt:
Kundenberatung Tel. 06188 9950 70 kundenberatung@gemeindewerke-kahl.de
Aktuelle Informationen zum Abkochgebot im Versorgungsgebiet Kahl a. Main
FAQ`s finden Sie unter "Aktuelles" zum Download. Das Gesundheitsamt Aschaffenburg hat ab 13.11.2024 bis auf weiteres ein Abkochgebot für das Trinkwasser im Kahler Ortsgebiet angeordnet. Die Gemeindewerke Kahl haben alle Maßnahmen zur Information der Bevölkerung und zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität eingeleitet – dazu zählt auch das umfangreiche Spülen des Wassernetzes sowie der Zusatz von Chlor zur Entkeimung der Trinkwasserversorgung. Die Trinkwasserverordnung setzt einen Grenzwert von bis zu 0,3 Milligramm Chlor pro Liter fest – in dieser Konzentration wird das Chlor als gesundheitlich unbedenklich gesehen. Was bedeutet dies konkret? Bis auf weiteres darf das Trinkwasser in Kahl nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden. Abgekocht werden muss Wasser, das zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken und anderen ungekochten Lebensmitteln, zur Herstellung von Eiswürfeln und zum Zähneputzen verwendet wird. Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann. Dies sind im Einzelnen das Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf mindestens 60 °C einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung, das Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 40 °C, Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden sollten durch Wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt werden. Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife zu erreichen. Folgende Kombination von Temperatur und Einwirkzeit wird als ausreichend angesehen: Einmal sprudelnd Aufkochen (~ 100 °C) und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet. Das Abkochgebot sowie die Maßnahmen zur Spülung und der Zusatz von Chlor bestehen solange es erforderlich ist und keine Keime mehr nachgewiesen werden können. Dies kann einige Tage oder ggf. Wochen in Anspruch nehmen. Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Kahl.
Medizinische Fragen richten Sie bitte an das Gesundheitsamt Aschaffenburg 06021 394 100 Ihre Gemeindewerke Kahl