Strom Grundversorgung

Allgemeiner Tarif (Grund- und Ersatzversorgung)

Ihre Vorteile:

Preisübersicht

SWEN Basis (Grundversorgung)
netto
brutto*

Arbeitspreis ct / kWh

netto 34,97 ct / kWh

brutto* 41,62 ct / kWh

Grundpreis / Jahr

netto 118,92 € / Jahr

brutto* 141,51 € / Jahr

SWEN Basis (Grundversorgung)
netto
brutto*

Arbeitspreis ct / kWh

netto 32,81 ct / kWh

brutto* 39,04 ct / kWh

Grundpreis / Jahr

netto 118,92 € / Jahr

brutto* 141,51 € / Jahr

* Die Bruttopreise sind inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (19 %). Die vorgenannten Preise verstehen sich inklusive dem Netznutzungsentgelt, der Mehrbelastung aufgrund des KWK-Gesetzes, der §19 Abs. 2 Strom-NEV-Umlage, der Offshore-Netzumlage, der Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbare Lasten, der Konzessionsabgabe die an die Gemeinde abzuführen ist sowie der Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom 24.03.1999 (z. Zt. 2,05 Cent/kWh netto). Die Konzessionsabgabe beträgt bei Strom 1,32 Cent/kWh netto.

Vertragsbedingungen:

Vertragslaufzeit: unbefristet
Kündigungsfrist: 2 Wochen

Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 StromGVV steht Ihnen im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung eine Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.

Grundversorgungstarif gem. § 36 Energiewirtschaftsgesetz
Der Allgemeine Tarif entspricht den allgemeinen Preisen bzw. dem allgemeinen Tarif für Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz gemäß der „Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV).

Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz

Preisübersicht

Ersatzversorgungstarif
netto
brutto*

Arbeitspreis ct / kWh

netto 34,97 ct / kWh

brutto* 41,62 ct / kWh

Grundpreis

netto 118,92 € / Jahr

brutto* 141,51 € / Jahr

Ersatzversorgungstarif
netto
brutto*

Arbeitspreis ct / kWh

netto 32,81 ct / kWh

brutto* 39,04 ct / kWh

Grundpreis

netto 118,92 € / Jahr

brutto* 141,51 € / Jahr

* Die Bruttopreise sind inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (19 %). Die vorgenannten Preise verstehen sich inklusive dem Netznutzungsentgelt, der Mehrbelastung aufgrund des KWK-Gesetzes, der §19 Abs. 2 Strom-NEV-Umlage, der Offshore-Netzumlage, der Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbare Lasten, der Konzessionsabgabe die an die Gemeinde abzuführen ist sowie der Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom 24.03.1999 (z. Zt. 2,05 Cent/kWh netto). Die Konzessionsabgabe beträgt bei Strom 1,32 Cent/kWh netto.

Vertragsbedingungen:

Vertragslaufzeit: max. 3 Monate
Kündigungsfrist: 1 Tag

Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 StromGVV steht Ihnen im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung eine Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.

Ersatzversorgungstarif gem. § 38 EnWG
Der Allgemeine Tarif entspricht den allgemeinen Preisen bzw. dem allgemeinen Tarif für Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz gemäß der „Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV).

Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden
Nicht-Haushaltskunden im Sinne des EnWG sind Letzverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den – einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden – Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Preisübersicht

Preise gültig ab 01.03.2024

Nichthaushaltskunden ohne Leistungsmessung
netto**
brutto

Arbeitspreis ct / kWh

netto** 32,81ct / kWh

brutto 39,04 ct / kWh

Grundpreis / Jahr

netto** 128,92 € / Jahr

brutto 153,41 € / Jahr

Doppeltarif Nichthaushaltskunden ohne Leistungsmessung
netto**
brutto

Arbeitspreis (HT) ct / kWh

netto*** 32,81ct / kWh

brutto 39,04 ct / kWh

Arbeitspreis (NT) ct / kWh

netto*** 32,81ct / kWh

brutto 39,04 ct / kWh

Grundpreis / Jahr

netto** 128,92 € / Jahr

brutto 153,41 € / Jahr

Nichthaushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM)
netto***
brutto

Arbeitspreis ct / kWh

netto*** 32,81ct / kWh

brutto

*** Die Nettopreise beinhalten lediglich den Energiepreis für die Stromlieferung. Hinzu kommen die im Lieferjahr jeweils gültigen Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb und Konzessionsabgabe des örtlichen Netzbetreibers sowie alle anfallenden Umlagen, Abgaben und Steuern sowie Strom-und Umsatzsteuer.

Ihr direkter Kontakt:

Kundenberatung
Tel. 06188 9950 70
kundenberatung@gemeindewerke-kahl.de