November 2023
Die Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbH machen mit Wirkung zum 01.01.2024 nachfolgende Allgemeine Preise für die Lieferung von elektrischer Energie an Haushaltskunden im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) und der Ersatzversorgung nach § 38 EnWG bekannt. Eine Trennung der Grund- und Ersatzversorgung nach Eintarif, mit Schwachlastregelung und für Heizung und Wärmepumpe entfällt ab diesem Stichtag.
Die Allgemeinen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit elektrischer Energie ab 01. Januar 2024 im Bereich der Haushaltskunden* betragen:
**Den genannten Nettopreisen wird die jeweils geltende Umsatzsteuer (derzeit 19%) hinzugerechnet. Das Netznutzungsentgelt einschließlich Entgelte für den Messstellenbetrieb sowie gesetzliche Abgaben (Stromsteuer, KWKG-Umlage, Konzessionsabgabe, § 19 StromNEV-Umlage, §18 Abschaltbare Lasten-Umlage und Offshore-Umlage) sind in den angegebenen Preisen enthalten.
Allgemeines * Haushaltskunden im Sinne des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den – einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden – Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Details zu Umfang, Anlass und Voraussetzungen der Preisänderungen finden Sie in einem separaten Preisänderungsschreiben und auf unserer Internetseite: www.gemeindewerke-kahl.de
Kennzeichnung der Stromlieferung 2022 Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005, geändert 2020 Die Gesamtstromlieferungen der Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbH setzt sich zusammen aus 58,9 % erneuerbarer Energien, finanziert aus der EEG-Umlage und 41,1 % sonstiger erneuerbarer Energien. Damit verbundene Umweltauswirkung von 0 g/kWh CO2-Emission und 0 g/kWh radioaktivem Abfall. Die Durchschnittswerte der Stromerzeuger in Deutschland im Vergleich setzten sich zusammen aus 6,6% Kernkraft, 44,5% fossiler und sonstiger Energieträger und 48,9% erneuerbarer Energien. Damit verbundene Umweltauswirkung von 377 g/kWh CO2-Emission und 0,0002 g/kWh radioaktivem Abfall.
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internet: www.gemeindewerke-kahl.de, per Telefon: 06188/9950-0, per Faxabruf: 06188/9950-50 oder bei der Beratungsstelle der Gemeindewerke Kahl Versorgungsges. mbHStand der Information 1. November 2023.
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Aktuelle Informationen zum Abkochgebot im Versorgungsgebiet Kahl a. Main
FAQ`s finden Sie unter "Aktuelles" zum Download. Das Gesundheitsamt Aschaffenburg hat ab 13.11.2024 bis auf weiteres ein Abkochgebot für das Trinkwasser im Kahler Ortsgebiet angeordnet. Die Gemeindewerke Kahl haben alle Maßnahmen zur Information der Bevölkerung und zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität eingeleitet – dazu zählt auch das umfangreiche Spülen des Wassernetzes sowie der Zusatz von Chlor zur Entkeimung der Trinkwasserversorgung. Die Trinkwasserverordnung setzt einen Grenzwert von bis zu 0,3 Milligramm Chlor pro Liter fest – in dieser Konzentration wird das Chlor als gesundheitlich unbedenklich gesehen. Was bedeutet dies konkret? Bis auf weiteres darf das Trinkwasser in Kahl nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden. Abgekocht werden muss Wasser, das zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken und anderen ungekochten Lebensmitteln, zur Herstellung von Eiswürfeln und zum Zähneputzen verwendet wird. Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann. Dies sind im Einzelnen das Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf mindestens 60 °C einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung, das Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 40 °C, Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden sollten durch Wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt werden. Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife zu erreichen. Folgende Kombination von Temperatur und Einwirkzeit wird als ausreichend angesehen: Einmal sprudelnd Aufkochen (~ 100 °C) und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet. Das Abkochgebot sowie die Maßnahmen zur Spülung und der Zusatz von Chlor bestehen solange es erforderlich ist und keine Keime mehr nachgewiesen werden können. Dies kann einige Tage oder ggf. Wochen in Anspruch nehmen. Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Kahl.
Medizinische Fragen richten Sie bitte an das Gesundheitsamt Aschaffenburg 06021 394 100 Ihre Gemeindewerke Kahl