Grund- und Ersatzversorgungspreise ab 01.01.2024

November 2023

Die Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbH machen mit Wirkung zum 01.01.2024 nachfolgende Allgemeine Preise für die Lieferung von elektrischer Energie an Haushaltskunden im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) und der Ersatzversorgung nach § 38 EnWG bekannt. Eine Trennung der Grund- und Ersatzversorgung nach Eintarif, mit Schwachlastregelung und für Heizung und Wärmepumpe entfällt ab diesem Stichtag.

Die Allgemeinen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit elektrischer Energie ab 01. Januar 2024 im Bereich der Haushaltskunden* betragen:

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung nach § 38 EnWG für Haushaltskunden ohne Leistungsmessung Preise Netto** Preis Brutto
Eintarif (SWEN Ersatzversorgung)
1.1 Arbeitspreis
32,81 Ct/kWh 39,04 Ct/kWh
1.2 Grundpreis 118,92 Euro/Jahr 142,51 Euro/Jahr
Allgemeine Preise der Grundversorgung nach § 36 EnWG für Haushaltskunden ohne Leistungsmessung Preise Netto*** Preise Brutto
Eintarif (SWEN Basis)
1.1 Arbeitspreis
32,81 Ct/kWh 39,04 Ct/kWh
1.2 Grundpreis 118,92 Euro/Jahr 142,51 Euro/Jahr

**Den genannten Nettopreisen wird die jeweils geltende Umsatzsteuer (derzeit 19%) hinzugerechnet. Das Netznutzungsentgelt einschließlich Entgelte für den Messstellenbetrieb sowie gesetzliche Abgaben (Stromsteuer, KWKG-Umlage, Konzessionsabgabe, § 19 StromNEV-Umlage, §18 Abschaltbare Lasten-Umlage und Offshore-Umlage) sind in den angegebenen Preisen enthalten.

Allgemeines
* Haushaltskunden im Sinne des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den – einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden – Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Details zu Umfang, Anlass und Voraussetzungen der Preisänderungen finden Sie in einem separaten Preisänderungsschreiben und auf unserer Internetseite: www.gemeindewerke-kahl.de

Kennzeichnung der Stromlieferung 2022
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005, geändert 2020

Die Gesamtstromlieferungen der Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbH setzt sich zusammen aus 58,9 % erneuerbarer Energien, finanziert aus der EEG-Umlage und 41,1 % sonstiger erneuerbarer Energien. Damit verbundene Umweltauswirkung von 0 g/kWh CO2-Emission und 0 g/kWh radioaktivem Abfall. Die Durchschnittswerte der Stromerzeuger in Deutschland im Vergleich setzten sich zusammen aus 6,6% Kernkraft, 44,5% fossiler und sonstiger Energieträger und 48,9% erneuerbarer Energien. Damit verbundene Umweltauswirkung von 377 g/kWh CO2-Emission und 0,0002 g/kWh radioaktivem Abfall.

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internet: www.gemeindewerke-kahl.de, per Telefon: 06188/9950-0, per Faxabruf: 06188/9950-50 oder bei der Beratungsstelle der Gemeindewerke Kahl Versorgungsges. mbH
Stand der Information 1. November 2023.

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