Gemeindewerke geben die ab 01. Januar 2024 gültigen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung im Bereich Strom bekannt

November 2023

Die Preise auf den Energiemärkten sind in den vergangenen Monaten im Vergleich zum Marktniveau Ende 2022 deutlich gesunken. Im Rahmen einer vorausschauenden Beschaffungsstrategie konnten die Gemeindewerke Kahl daher für 2024 vergleichsweise günstige Strommengen beschaffen. Die staatlich veranlassten Umlagen und Abgaben in 2024 sind im Saldo nahezu unverändert zu 2023. Der Anteil der Netzentgelte im Arbeitspreis erhöht sich aufgrund der Inflation und der gestiegenen Material- und Personalkosten im Bausektor. Insgesamt führen die genannten Veränderungen der einzelnen Preisbestandteile jedoch zu einer Senkung des Arbeitspreises in den Grund- und Ersatzversorgungstarifen zum 01. Januar 2024.

Der Grundpreis wird maßgeblich von den fixen Kostenbestandteilen der Netzentgelte sowie den Vertriebskosten geprägt. Aufgrund der gestiegenen Personalkosten ergibt sich hier eine moderate Erhöhung des Grundpreises zum 01. Januar 2024.

Daraus ergibt sich in der Grundversorgung (Eintarif) eine Steigerung des Grundpreises um 2,72 Euro/Jahr (brutto) auf 141,51 Euro/Jahr (brutto) ab 01. Januar 2024. Der Arbeitspreis sinkt um 13,19 ct/kWh (brutto) auf 39,04 ct/kWh (brutto). Dies bedeutet für einen Einfamilienhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh eine Entlastung von 458,93 Euro (brutto) im kommenden Jahr.

Die Gemeindewerke führen zum 01. Januar 2024 darüber hinaus die getrennten Tarife in der Grund- und Ersatzversorgung zu jeweils einem Tarif zusammen. Damit bieten die Gemeindewerke ab 2024 in der Ersatzversorgung den Tarif „SWEN Strom Ersatz“ und in der Grundversorgung den Tarif „SWEN Strom Basis“ an.

Die Strompreisbremse der Bundesregierung deckelt den Strompreis seit 01. Januar 2023 für private Verbraucher sowie für kleine Unternehmen auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Die Strompreisbremse läuft zum 31 Dezember 2023 aus, allerdings diskutiert die Bundesregierung derzeit eine Verlängerung bis 30. April 2024. Da die Tarife der Grund- und Ersatzversorgung der Gemeindewerke ab dem 01. Januar 2024 unterhalb der Strompreisbremse liegen, erfolgt auch im Fall einer Verlängerung keine zusätzliche Entlastung aus dem Strompreisbremsengesetz in 2024.

Für Fragen rund um die Stromtarife der Gemeindewerke stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Kundenservices gerne per Mail (kundenberatung@gemeindewerke-kahl.de) oder telefonisch (06188/9950-70) zur Verfügung.

 

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