Allgemeines


günstig - zuverlässig - mittendrin

Mit 37 Trafostationen und einem vollständig erdverkabelten Versorgungsnetz garantieren die Gemeindewerke Kahl eine zuverlässige Stromversorgung im gesamten Ortsbereich.
Überschüsse aus dem Stromverkauf fließen nicht an fremde Aktionäre, sondern zum einen in den Ausbau eines modernen Verteilungsnetzes und zum anderen in den Gemeindehaushalt.

Vom niedrigen Unterhaltungsaufwand und der geringeren Störanfälligkeit des Erdleitungsnetzes profitiert der Bürger.

Mit den City-Tarifen bieten wir Ihnen als Kunde eine sehr preiswerte Stromversorgung.

Ein Plus an Sicherheit und Lebensqualität!

 

Übersicht der Umlagen und Steuern

 

 Feststellung des Grundversorgers Strom gemäß §36 Abs. 2 EnWG

 

Gemäß § 36 EnWG möchten wir Sie über den zuständigen Grundversorger im Netzbereich der Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbH informieren.

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und diesen bis zum 30. September des Jahres zu veröffentlichen sowie der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen. Zum 1. Juli 2021 erfolgte die Feststellung für das Netzgebiet der Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbH. Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Zum maßgeblichen Stichtag haben wir festgestellt, dass die Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbH im Netzgebiet Kahl Grundversorger für Strom ist.

 

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung

 

Sie haben sich über etwas geärgert? Wir nehmen Ihre Wünsche und Ihre Kritik ernst, denn wir wollen unsere Leistungen und unseren Service ständig verbessern.

Schreiben Sie uns einen Brief, Fax, E-Mail oder rufen Sie uns einfach an.
Wir kümmern uns umgehend um Ihre Anfrage!

Schlichtungsstelle Energie e.V.

Zur Beilegung von Streitigkeiten

Wenn nach der Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice der Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbH und nach schriftlicher oder elektronischer Antwort innerhalb von vier Wochen keine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, haben Sie die Möglichkeit ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie zu beantragen.

Die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice der Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbH ist Voraussetzung zur Eröffnung eines Verfahrens.

Kontaktdaten der Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 27 57 240-0
Fax: 030 27 57 240-69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de